Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Montage sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote, auch über Internet, und den mit uns abgeschlossenen Lieferverträgen, soweit wir nicht auf einer Internetseite, in einem Angebotstext oder im Text der Auftragsbestätigung etwas abweichendes mit dem Kunden vereinbaren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Eines Widerspruchs gegen deren Geltung im Einzelfall bedarf es nicht. Vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen.
Angebote sind für uns nur so lange verbindlich, wie sie auf unseren Internetseiten veröffentlicht werden. Nach Bekanntgabe neuer Preise, neuer Typen, auf den Internetseiten oder nach Entfernen des Angebotes aus unserem Internetangebot können wir uns auf den Ablauf der Angebotsfrist berufen und sind nicht mehr verpflichtet, die Lieferung durchzuführen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Die über unsere Internetseiten, per Email, Telefon, Fax oder Post abgeschickte Bestellung des Kunden ist verbindlich, auch wenn sie nicht nochmals per Telefax oder Brief bestätigt wird. Für die Annahme und Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Die Lieferzeit der Klein- und Split-Klima -Geräte beträgt in der Regel 14 Tage, der Gross- und Schrankklima -Geräte beträgt in der Regel ca. 6 Wochen bei Verfügbarkeit der Produkte beim entsprechenden Großhandel oder Importeur. Längere Lieferfristen werden im Einzelfall gesondert vereinbart. Die Lieferfristen in unserer Auftragsbestätigung gelten als verbindlich.
Der Versand der Produkte erfolgt per Spedition, Paketdienst oder Post nach Wahl des Versenders, also in der Regel des Großhändlers oder Importeurs, ab dem die Lieferungen zum Besteller versandt werden. Nur auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten veranlassen wir den Transport per Sonderversand wie Nachtexpress, Kurier oder ähnlichen Diensten. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Liefergegenstände an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
Der Verkäufer ist zu Teilleistungen/Teillieferungen berechtigt.
Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens vier Wochen beträgt, zu liefern. Ist innerhalb dieser Frist eine Lieferung nicht erfolgt, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche/Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer vier Wochen.
Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern.
Die auf unseren Internetseiten oder auf separat zugesandten Prospektunterlagen der Hersteller angegebenen Maße und Daten sind maßgebend. Geringe Abweichungen gelten noch als vertragsgemäß. Die Angaben sind eine technische Darstellung und enthalten nur dann und im Einzelfall eine zugesicherte Eigenschaft, sofern dies ausdrücklich gesondert schriftlich bestätigt wird. Darüber hinaus behalten wir uns Änderungen und Verbesserungen der Bauart und Ausführung und das Urheberrecht an allen Darstellungen auch auf den Internetseiten, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichem vor.
Unsere auf den Internetseiten veröffentlichten Preise sind EUR-Preise. Sie verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, per Spedition, Paketdienst oder Post frei Haus des Bestellers innerhalb Deutschlands, jedoch ohne Abladen, Einbringen und Aufstellen oder Montieren soweit nichts anderes Vereinbart wurde. Die Verpackung ist im Preis enthalten und wird nicht zurückgenommen soweit nichts anderes Vereinbart wurde. Für die Entsorgung der Verpackung hat der Besteller Sorge zu tragen.
Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Bestellers ausgeführt werden und auf unseren Internetseiten oder im Angebot nicht ausdrücklich genannt wurden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Dies gilt insbesondere für nicht vorgesehene Installations- oder Inbetriebnahme-arbeiten, die vom Besteller gewünscht werden.
Alle auf unseren Internetseiten angegebenen Preise verstehen sich zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auf schriftlichen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen wird die Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Erhöhungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Preisanpassung.
Wird die Montage aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unterbrochen, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet.
Der Auftrag wird auf Grund eines Aufmaßes zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet, wenn nicht ein Pauschalpreis vereinbart ist.
Es gelten ausschließlich die auf unseren Internetseiten, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen, in der Regel: Sofort zahlbar rein netto.
Der Besteller ist - außer bei Vorauskasse - nicht zum Skontoabzug berechtigt. Bei Zahlung durch Scheck gilt diese Zahlung erst als erbracht, wenn Gutschrift auf unserem Konto erfolgt ist.
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren so lange vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand verbunden, so überträgt der Besteller, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderungen an uns.
Auch bei Weiterverkauf des Liefergegenstandes oder des neuen Gegenstandes an Dritte behalten wir uns sämtliche Eigentumsansprüche an unserer Lieferung bis zum Ausgleich unserer vollständigen Forderung vor. Sollten die Liefergegenstände oder das Grundstück, auf dem diese aufgestellt sind, gepfändet, beschlagnahmt oder sonst wie durch Dritte in Anspruch genommen werden (z.B. infolge Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung), so ist der Besteller verpflichtet, sofort auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns den Sachverhalt sofort schriftliche Anzuzeigen sowie uns Abschriften der Pfändungsprotokolle zu übersenden.
Alle diejenigen Teile, die innerhalb von 2 Jahren, vom Tag der Erfüllung ab infolge schlechten Baustoffes oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden, oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist, sind unentgeltlich nach Wahl des Auftragnehmers in seiner Werkstatt auszubessern oder neu zu liefern. Je nach Herstellerfirma des Gerätes kann für diese Mängelbeseitigung auch der Werkskundendienst des Herstellers oder ein vom Hersteller beauftragter Kundendienst eingesetzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige über einen aufgetretenen Mangel zu machen, sobald sich ein solcher zeigt.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer frei von der Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben davon unbeendet.
Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, und führen wenigstens zwei Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes so kann der Besteller ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder kann vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, behält sich der Verkäufer vor, eine Prüfungspauschale zu erheben.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr in der Originalverpackung mit detaillierter Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung an uns einzusenden.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und Lagerung. Bei Fremdeingriff oder dem Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich autorisierten Personen erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Für Waren, die nicht durch uns hergestellt wurden, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung ihrer Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Für Gegenstände und Einrichtungen fremder Herkunft gelten die Garantiebestimmungen des oder der jeweiligen Hersteller.
Darüber hinaus ist jede Haftung des Auftragnehmers für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Angelieferte Gegenstände sind vom Besteller entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Gegenstände versandbereit sind und dies dem Besteller mitgeteilt wurde, oder soweit die Lieferung dem Spediteur, dem Paketdienst oder dem sonstigen Transporteur übergeben worden ist.
Soweit Montagearbeiten zu erbringen sind werden diese in einem abschliessenden Aufmass dokumentiert und bestätigt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, der Sitz des Auftragnehmers.
Es wird ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Gross-Gerau als Gerichtsstand vereinbart.
Sollte eine einzelne Klausel der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der geschlossene Vertrag im übrigen wirksam. Eine unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt.
Unsere Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäss §48b Abs.1 Satz1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)